Auszug aus der Chronik "Schönau/Pfalz"

Der Klosterhof Schönau

Getreu der Regel des hl. Benedikt „Bete und arbeite!" erfüllten die Brüder von St. Walburg ihre Pflicht auch in Schönau. Außer den zu bewirtschaftenden Hofgütern waren weite Flächen an ungerodetem Land und Waldungen in den Besitz des Klosters gefallen. Hier übten die Benediktiner die gleichen Rechte aus, wie sie schon vormals Gottfried von Fleckenstein besessen hatte. Zu diesen Berechtigungen gehörten vermutlich die Waldnutzung, wie etwa das Schlagen von Bau- und Brennholz, die Rauhweide für das Rindvieh, der Schweineeintrieb bei Eckerichzeiten und die Jägerei, sowie das Roden geeigneter Wald- und Wilderungsflächen (Rodbösche), die Trockenlegung von Sumpfgebieten und deren Herrichtung zu Wiesengelände, die Anlage von Weihern und Wögen, die Nutzung der Quellen und Wasserläufe und manches andere mehr.

Zunächst galt die Sorge der Mönche der Bewirtschaftung des Hofes und dem damit verbundenen Besitz an Acker- und Weideland. Leider fehlen jegliche Nachrichten darüber, ob eigene Laienbrüder des Klosters diese Güter versorgten, bzw. ob die erforderlichen Arbeiten unter klösterlicher Aufsicht von Leibeigenen und Hörigen in Fronarbeit verrichtet wurden. Es ist auch denkbar, dass die Güter verpachtet oder im Erbbestand vergeben wurden, wofür verschiedene Abgaben in Geld und landwirtschaftlichen Erzeugnissen gegeben werden mussten.

Zu einem größeren Klosterhof gehörte gewöhnlich ein Klostermeier, dem die Verwaltung des Hofes oblag und der auch mit Hilfe von Schöffen die niedere Gerichtsbarkeit über die zum Hof zählenden Hörigen ausüben durfte. Er beaufsichtigte die Fronleistungen der Untergebenen, nahm die zu entrichtenden Zinsen und sonstige Gefälle in Empfang und sammelte den Zehnten ein. Zu seinen Obliegenheiten gehörte auch die Besorgung der Geld- und Naturalentlohnung. Den Überschuss lieferte der Meier sodann an das Kloster ab, nachdem er vorher Rechenschaft über die Ausgaben abgelegt hatte.

Wie groß die Hofsiedlung war, wissen wir nicht. Auch von der genauen Lage der Gebäude haben wir keine Kenntnisse. Es ist jedoch anzunehmen, dass nur wenige Wohnhäuser mit Scheuern und Stallungen den Hof bildeten. Sie lagen sicher an gleicher Stelle, an der sie sich noch im 16. Jh. befanden, nämlich linksseitig der Sauer, oberhalb der im Tale gelegenen Hofwiese, ganz in der Nähe des Nikolauskirchleins, der heutigen evangelischen Kirche. In den Wegelnburger Vogteirechnungen von 1587 und 1586 heißt es nämlich, die Wiesen betreffend, „... die Hof maht genant, liegt unden am Hoff", bzw. „... die Hoff wiß unnden an Schönaw". Noch heute liegen die Gärten zwischen Sauerbach und Forstamt in der „Hofwiese".

Die Klosterherren von St. Walburg trieben nicht allein Acker- und Wiesenbau und zogen Nutzen aus den Erträgnissen des Bodens und der Viehwirtschaft, sondern legten, ,wo es nur immer möglich war, Fischweiher an. War doch der Fisch als Fastenspeise eine erlaubte und notwendige Abwechslung in ihrem sonst so genügsamen Speisezettel. Zur Anlage von Wögen und Weihern boten sich vor allem die wasserreichen Niederungen des Sauerbaches und seiner Nebenbäche an. So verfügten sie, neben dem auf natürliche Weise entstandenen riesigen Königsweiher zwischen Schönau und Fischbach, bald über eine große Anzahl mit klarem Bergwasser gefüllter Teiche im Wengelsbacher Tal und besonders in der waldreichen Gegend von Peterlingen/St. Ulrich. Nicht ohne Grund trugen deshalb die dortige Kapelle und der Bann den Namen Ulrichs, des Bischofs von Augsburg († 4.7.973), der noch heute als Patron der Fischverehrt wird.


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