Auszug aus der Chronik "Schönau/Pfalz"

Gebüg, das Holzfäller- und Köhlerdorf

Gebüg, die etwa 3 km von Schönau entfernte Annexe, verdankt dem Eisenwerk seine Entstehung. Mögen schon im 16. und 17. Jh. hin und wieder Köhler, Holzhauer und Pottaschesieder ihre armseligen Holzhütten in dieser einsamen Waldgegend aufgeschlagen haben, zur richtigen Besiedlung kam es aber erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Auf der Suche nach einem geeigneten Platz für seine im Wald tätigen Werkleute stieß der Hammerschmiedebeständer Johann Balthasar Lorch auf den Gemarkungsteil Gebüch, nahe dem Petersbächlein. Von Alters her war diese Gegend an der Grenze zum St. Ulrichbann des Obersteinbacher Forstes der Grafschaft Hanau-Lichtenberg ausgehauen gewesen und das Holz für das Eisenwerk verkohlt worden. Auch eignete sich das Hochtal zur Anlegung einiger Wiesen und Äcker, mit deren geringen Erträgnissen sich die Holzfäller und Köhler neben ihrer Arbeit in den umliegenden Waldungen durchbringen mussten. So wohnten diese Waldleute mit ihren Familien in primitiven Baracken und gingen von hier aus ihrem Beruf nach. Oft blieben sie nur wenige Jahre, so lange sie einen Arbeitskontrakt mit dem Werk hatten, um dann wieder weiter zuziehen. Die Namen einiger dieser im Gebüch lebenden Leute finden wir in den Kirchenbüchern dieser Zeit von Rumbach und Fischbach verzeichnet.
Gebüg leerte sich wieder. Eine erneute Besiedlung setzte mit dem Jahr 1762 ein. Die an dem neu errichteten Schönauer Eisenwerk angestellten Holzfäller und Köhler wurden geschlossen in Gebüg angesiedelt. Kammerrat Gottfried Röchling, der für den Aufbau des Werkes die Verantwortung trug, berichtete nämlich am 23. Mai 1764 der Zweibrücker Rentkammer, die jetzigen Eisenwerkbeständer (de Köppel und Seyfert) hätten bereits für ihre Arbeiter „19 Stück allerhand Sorten Baraquen in dem sog. Gebüch aufbauen und Land zu Gärten und Grundbieren zu pflanzen umhacken lassen.") Die Rentkammer genehmigt diese zunächst eigenmächtige Handlungsweise der Werkbeständer und wies Röchling an, den Gebüger Werkleuten eine gewisse Anzahl Ackerland in diesem Gemarkungsteil anzuweisen, wovon pro Morgen 7 Batzen 8 Pfennig jährlicher Zins an die Vogtei Wegelnburg zahlbar seien. Zwar hatten die Schönauer Bauern Bedenken gegen eine Ansiedlung solcher Leute im Gebüg, da sie um ihre dort gepflanzten Rüben und Kartoffeln fürchtete, die von den Neuankömmlingen gestohlen werden könnten, und schlugen deshalb die Heilsbach oder die Haardt im Blumensteiner Wald als Wohnplatz der Waldleute vor. Doch diese Gemarkungsteile erwiesen sich als ungeeignet und zu klein für eine Siedlung und so beließ man es bei Gebüg. Die Siedlung wuchs und entwickelte sich zu einem kleinen Dorf.


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Neben diesen Waldleuten gab es auch einen hier ansässigen Schäfer. Um genügend Dung auf ihre im Gebüg liegenden Güter zu bringen, errichtete die Gemeinde Schönau ab 1734 mit herrschaftlicher Erlaubnis eine Schäferei mit Schafstall und Schäferhaus „im Gebüch". Daran erinnert heute noch der Gewannenamen „ Schafbuckel". Nach dem Ruin des Hammerwerkes der Familie Lorch in der Mitte des 18. Jh. Zogen viele Werkleute weg, um in anderen Gegenden Arbeit und Verdienst zu finden.