Gebüg leerte sich wieder. Eine erneute Besiedlung setzte mit dem Jahr 1762 ein. Die an dem neu errichteten Schönauer Eisenwerk angestellten Holzfäller und Köhler wurden geschlossen in Gebüg angesiedelt. Kammerrat Gottfried Röchling, der für den Aufbau des Werkes die Verantwortung trug, berichtete nämlich am 23. Mai 1764 der Zweibrücker Rentkammer, die jetzigen Eisenwerkbeständer (de Köppel und Seyfert) hätten bereits für ihre Arbeiter 19 Stück allerhand Sorten Baraquen in dem sog. Gebüch aufbauen und Land zu Gärten und Grundbieren zu pflanzen umhacken lassen.") Die Rentkammer genehmigt diese zunächst eigenmächtige Handlungsweise der Werkbeständer und wies Röchling an, den Gebüger Werkleuten eine gewisse Anzahl Ackerland in diesem Gemarkungsteil anzuweisen, wovon pro Morgen 7 Batzen 8 Pfennig jährlicher Zins an die Vogtei Wegelnburg zahlbar seien. Zwar hatten die Schönauer Bauern Bedenken gegen eine Ansiedlung solcher Leute im Gebüg, da sie um ihre dort gepflanzten Rüben und Kartoffeln fürchtete, die von den Neuankömmlingen gestohlen werden könnten, und schlugen deshalb die Heilsbach oder die Haardt im Blumensteiner Wald als Wohnplatz der Waldleute vor. Doch diese Gemarkungsteile erwiesen sich als ungeeignet und zu klein für eine Siedlung und so beließ man es bei Gebüg. Die Siedlung wuchs und entwickelte sich zu einem kleinen Dorf.
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